Navigation überspringen Sitemap anzeigen
Heizungs-, Sanitär-, Klimatechniker im Raum Gelsenkirchen

Förderungen + Zuschüsse Nutzen Sie die staatlichen Fördertöpfe für Ihre Investitionen

Badsanierung mit Förderung vom Staat

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar. Zuschuss beantragen in nur 4 Schritten. Jetzt finanzielle Förderungen für Ihren Badumbau erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier:
➜ KfW - Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren (455-b)

Sowohl von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch von der Pflegeversicherung gibt es Möglich­kei­ten, um einen Badumbau finanziell zu unterstützen. Das Tolle daran: Die Förderung der KfW ist weder von einem Pflegegrad, noch vom Alter abhängig. Für Sie bedeutet das, dass Sie bereits heute finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie Ihr Bad komfortabler ausstatten und für die Zukunft Barrieren reduzieren. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Zuschuss beantragen in 4 Schritten

1. passende Förderung finden

Welche Förderprogramme gibt es? Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es? Benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

2. Zuschuss beantragen & Zusage erhalten

Beantragen Sie Ihren Zuschuss vor Beginn Ihres Vorhabens im KfW-Zuschussportal.

3. Fachmann beauftragen

Jetzt kommen wir ins Spiel. Denn die wichtigste Voraus­setzung für den Zuschuss ist die Durchführung der Maß­nah­men durch ein Fachunternehmen. Kontaktieren Sie uns!

4. Zuschuss erhalten

Welche Förderprogramme gibt es für den Badumbau?

Es gibt 3 Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den Badumbau zu erhalten: Falls ein Pflegegrad vorliegt, können Sie einen Zuschuss von der Pflegeversicherung beantragen. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie von einem Zuschuss der KfW profitieren (Barriere­reduzierung | 455-B). Als Ergänzung zum jeweiligen Zuschuss kann darüber hinaus auch ein zinsgünstiger Kredit von der KfW weiterhelfen (Altersgerecht Umbauen | 159).

1. Zuschuss

Ansprechpartner: KfW
Barrierereduzierung – 455-B

Der Zuschuss der KfW dient der Erhöhung Ihres Wohnkomforts und dem Abbau von Barrieren im Badezimmer und der gesamten Wohnung.

  • Zuschusshöhe: bis zu 6.250 €
  • altersunabhängig
  • gilt auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

➜ zum Programm 455-B bei der KfW

2. Kredit

Ansprechpartner: KfW
Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Alternative zum Zuschuss der KfW, Kombination mit Zuschüssen der Pflegekassen möglich.

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 €
  • altersunabhängig
  • gilt auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
  • ab 2,37 % effektiver Jahreszins

➜ zum Programm 159 bei der KfW

3. Zuschuss

Ansprechpartner: Pflegekasse
Wohnumfeldverbesserungen

  • bis zu 4.000 €

Vor Beginn muss der Zuschuss mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden, die dann die Förderberechtigung prüft.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken- / Pflegekasse. Das Antragsformular können Sie dort anfordern.

Wer wird gefördert?

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um antragsberechtigt zu sein?

Der Zuschuss von der Pflegekasse wird im Individualfall pflegebedürftigen Menschen gewährt, die einen Pflegegrad haben.

Die KfW-Förderprogramme können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten,
  • Eigentümer einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses,
  • Ersterwerber einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
  • Mieter sind und mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Es werden barrierereduzierende Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gefördert. Beim KfW-Zuschuss wird speziell beim Badumbau folgendes gefördert:

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen, einschließlich mobiler Liftsysteme)

Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Maßnahmen förderfähig, die sich nicht ausschließlich auf die Badsanierung beschränken, aber durchaus auch hier zum Einsatz kommen können, zum Beispiel barriererereduzierter Zugang, Einbau altersgerechter Assistenzsysteme (zum Beispiel für Rollläden, Beleuchtung u. v. m.), Bewegungsmelder, Modernisierung von Bedienelementen, Schwellenabbau u. v. m.

Weiter werden auch zusätzliche Nebenarbeiten unterstützt:

  • Trennwände bei Einbau bodengleicher Duschen oder Badewannen/-systeme
  • fest montierte Duschvorhangstangen
  • rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
  • bedienfreundliche Armaturen
  • Einhebelmischarmaturen
  • hoher Spiegel für Benutzung im Stehen und Sitzen (baugebunden)
  • visuelle Unterstützung zur Orientierung im Bad (zum Beispiel Beleuchtung von mindestens 200 Lux Bodennähe, Material- und Farbkonzepte zum Beispiel für Menschen mit Demenzerkrankung)
  • technische Hilfen (zum Beispiel Stütz- und Haltegriffe)
  • Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur flexiblen Anpassung von Halteund Sicherheitssystemen an unterschiedlichen Nutzungshöhen
  • Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen
  • Maler-, Putz- oder Estrich- und Fliesenarbeiten
  • Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von zum Beispiel Steckdosen
  • für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
  • Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden, Bodenaufbau
  • notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
  • notwendige Folgearbeiten für Sanitärinstallationen in angrenzenden Räumen incl. Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüchen

Beispiele für die Bezuschussung des Badezimmerumbaus durch die Pflegekasse sind:

  • rutschhemmender Bodenbelag (insbesondere in der Dusche)
  • Duschbereich
  • Höhenanpassung von Einrichtungsgegenständen
  • Einbau höhenverstellbarer Elemente (z. B. WC, Waschtisch)
  • Armaturen
  • Badewanneneinstiegshilfe

Wichtige Anforderungen an das Badezimmer Welche Voraussetzungen muss Ihr Badezimmer erfüllen?

Zuschuss für räumliche Veränderungen

Die "Anpassung des Raumzuschnitts" wird gefördert, wenn Ihr zukünftiges Badezimmer folgende Anforderungen erfüllt:

  • Größe: mind. 1,80 m x 2,20 m
  • Bewegungsflächen vor den Sanitärobjekten: mind. 0,90 m x 1,20 m (Überlagerung erlaubt)
  • Abstand zwischen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand: mind. 0,25 m
  • Berücksichtigung: Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen
  • Innentüren: schiebbar oder nach außen aufschlagbar und von außen entriegelbar

Zuschuss für bodenebene Dusche

Die "Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze" wird gefördert, wenn Ihr zukünftiger Duschplatz folgende Anforderungen erfüllt:

  • bodengleich (wenn baustrukturell nicht möglich: Niveau zum angrenzenden Bodenbereich < 20 mm abgesenkt)
  • Übergänge: als geneigte Fläche
  • rutschfester oder rutschhemmender Bodenbelag

Zuschuss für Waschbecken

Ein neues Waschbecken wird bezuschusst, wenn es folgende Anforderungen erfüllt:

  • Tiefe: mindestens 0,48 m
  • Höhe: nutzergerecht
  • Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen

Zuschuss für WC, Dusch-WC und Urinal

"WCs einschließlich Einrichtung zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC, Dusch-WCs und Urinale" werden bezuschusst, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • nutzergerechte Sitzhöhe oder in der Höhe flexibel

Bidets werden ohne Einschränkungen bezuschusst.

Zuschuss für Badewanne

"Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme" werden gefördert, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Höhe: maximal 0,50 m
  • Alternative: Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg oder mit mobilem Liftsystem unterfahrbar

Wir machen Ihren Traum vom Barrierefreien Bad wahr!

Kontakt aufnehmen

Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2024

Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Förderungen für den Heizungstausch. Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen.

Gilt für:

  • Bestandsgebäude
  • Austausch einer alten Heizung
  • Wärmepumpe
  • Solarthermie-Hybrid-Heizung
  • Solarthermie-Heizung
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmenetze

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese basieren auf folgenden Bausteinen:

Grundförderung: 30 %

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie ab 2024 eine Grundförderung von 30 % der Kosten.

Effizienz-Bonus: 5 %

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.

Biomasseheizungen: 2.500 €

Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.

Einkommensabhängigkeit: 30 %

Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro jährlich liegt, erhalten darüber hinaus einen Bonus von 30 %.

Geschwindigkeitsbonus: 20 %

Sie erhalten bis einschließlich 2028 20 % für den Austausch einer fossilen Heizung. Danach alle 2 Jahre Absenkung um 3 % (gilt nur für Selbstnutzende von Wohneigentum mit funktionstüchtiger, über 20 Jahre alter Gasheizung oder Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung).

Kombination von Bausteinen

Alle Bausteine können miteinander kombiniert werden, wobei die Förderung insgesamt nicht höher sein darf als 70 % der Kosten. Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch liegen bei 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Das entspricht einem maximalen Investitionskostenzuschuss von 21.000 €. Dazu kann gegebenenfalls ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € kommen.

In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.

Übrigens: Auch Vermietende erhalten die Grundförderung, sowie den Effizienz-Bonus oder den Emissionszuschlag, dürfen sie jedoch nicht über die Miete umlegen.

Kom­bi­na­ti­on von För­de­run­gen für Hei­zungs­tausch und wei­te­re Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men

Wie bisher können Sie zusätzlich zur Heizungstausch-Förderung Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Anlagentechnik, die Dämmung der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung (15 % Förderung plus ggf. 5 % iSFP-Bonus = Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 € pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 €.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten wurde 2024 von 60.000 € auf 90.000 € angehoben, wenn sowohl Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.

Neues Kreditangebot soll finanzielle Belastung in aktueller Hochzinsphase zeitlich strecken und verringern

Auch gibt es für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen ein neues Kreditangebot von bis zu 120.000 €. Für private Selbstnutzende, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € ist dieses zudem zinsverbilligt.

Wo und wie werden Förderungen beantragt?

KfW: Zuschüsse für den Heizungstausch
BAFA: Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen; Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze
Bank: Ergänzungskredit

Nach der Übergangsregel gilt: Um Förderungen zu beantragen, müssen Sie einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen.

Die Erteilung der Förderung müssen Sie dann als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufnehmen, damit der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn diese Bedingung erfüllt wird.

Nutzen Sie auch den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und finden Sie schnell und einfach die Förderung für Ihr Vorhaben.

Zum Förderwegweiser

Übergangsregelung für den Förderantrag

Um die Umstellung möglichst reibungslos hinzubekommen, wird Ihnen ermöglicht, Ihren Förderantrag nachzureichen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Heizungstausch bereits beauftragen und im Anschluss bis zum 30. November 2024 den Förderantrag stellen können. Das gilt für alle Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden.

Nach dieser Übergangszeit muss die Förderzusage wieder vor der Beauftragung erfolgen.

Ab wann ist die Antragstellung möglich?

Bei der BAFA können Sie ab sofort technische Antragstellungen für sonstige Effizienzmaßnahmen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen beantragen.

Bei der KfW ist es seit dem 27.08.2024 nun für alle Privatpersonen möglich die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) zu beantragen.

Förderübersicht Einzelmaßnahmen ab 01.01.2024

Durch­führung Richtlinien-Nr. Einzelmaßnahme Grundförder­ satz iSFP- Bonus Effizienz­Bonus Klima­geschwindig­ keits-Bonus² Einkommens-Bonus Fachplanung und Baubegleitung
BAFA 5.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 % 5 % - - - 50 %
BAFA 5.2 Anlagentechnik (außer Heizung)
5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
KfW a) Solarthermische Anlagen 30 % - - max. 20 % 30 % 50 %
KfW b) Biomasseheizungen¹
KfW c) Elektrisch angetriebene Wärmepumpen 5 %
KfW d) Brennstoffzellenheizungen -
KfW e) Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
KfW f) Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
BAFA g) Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes¹
KfW h) Anschluss an ein Gebäudenetz
KfW i) Anschluss an ein Wärmenetz
5.4 Heizungsoptimierung
BAFA a) Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz 15 % 5 % - - - 50 %
BAFA b) Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 % -

Anmerkungen zur Tabelle

¹ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Nummer 8.4.6 gewährt.
² Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Nummer 8.4.4. und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 Prozent

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 1. Januar 2023

Förderung Heizung im Neubau

Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)" fördert mit einem zinsgünstigen Kredit den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit Effizienzhausstufe 40.
➜ Zum KfW-Förderprodukt "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)"

Handelt es sich um einen Neubau ohne speziellen energe­tischen und nach­haltigen Standard, können Sie im Rahmen des KfW-Wohn­eigentums­programmes einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
➜ Zum KfW-Förderprodukt "KfW-Wohn­eigentums­programm" (124)

Grundlage der Förderungen für Neubauten bildet das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau” des BMWSB.

Förderprogramme Heizung Übersicht

Welche verschiedenen Förderungen für Ihre Heizung gibt es überhaupt? Förderprogramme für den Themenbereich Heizung werden sowohl von den Bundesländern als auch auf staatlicher Ebene zur Verfügung gestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderprogramme zusammengefasst:

Die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) - Förderungen für ganz Deutschland

Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Bundes­förderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Sie fasst vorhergegangene Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt unter anderem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die Fördergeber in Zusammenhang mit der BEG sind die KfW und das BAFA.

Zuschüsse vom BAFA

Einzelmaßnahmen (BEG EM) (zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen) fördert das BAFA mit Zuschüssen.

➜ zum Förderwegweiser des BAFA
➜ Was wird gefördert?
➜ Wie stelle ich einen Antrag?

Zuschüsse und Kredite der KfW

Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zahlreiche Fördermittel für die unterschiedlichsten Neubau- und Sanierungsvorhaben. Fördermittel werden beispielsweise für energieeffizientes Bauen oder Sanieren, altersgerechte Umbaumaßnahmen oder für die Umstellung auf erneuerbare Energien gewährt. Im Bereich Heizen zum Beispiel für den Austausch der Heizung sowie die Optimierung der Heizungsanlage.

➜ Link zum KfW-Produktfinder für Bestandsimmobilien
➜ Link zum KfW-Produktfinder für Neubauten

Förderprogramme auf Länderebene - Förderungen für einzelne Bundesländer

Einen Überblick über Förderprogramme der Länder erhalten Sie zum Beispiel in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier finden Sie zudem auch mögliche Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union.

➜ Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderfähige Produkte

Förderfähige Produkte erhalten Sie bei uns! Zum Beispiel von folgenden Herstellerpartnern:

Zum Seitenanfang